So funktioniert der Apotheken-Notdienst

Ob mitten in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen: Wenn Du im Notfall dringend benötigte Medikamente brauchst, kannst Du den Apotheken-Notdienst nutzen. Ein paar Dinge solltest Du allerdings wissen, bevor Du diesen Service in Anspruch nimmst. Was genau das ist, erklären wir Dir in diesem Artikel.

Was genau ist der Apotheken-Notdienst?

Der Apotheken-Notdienst regelt vereinfacht gesagt die Dienstbereitschaft von Apotheken außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Dadurch wird die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt, ohne dass alle Apotheken rund um die Uhr offengehalten werden müssen. Gleichzeitig erfüllen die Apotheker ihren im Gesetz festgeschriebenen Auftrag: nämlich die zuverlässige Versorgung mit Medikamenten. Notdienst leisten nur die Apotheken vor Ort. Versandapotheken bieten diese Dienstleistung nicht an.

Etwa jeder vierte Deutsche hat in den letzten fünf Jahren einmal den Apotheken-Notdienst aufgesucht. Besonders für Familien ist er wichtig: Etwa bei jedem dritten Besuch werden Arzneimittel für Kinder benötigt. Nach Auskunft der Apotheken nehmen deutschlandweit jede Nacht rund 20.000 Menschen den Notdienst in Anspruch. Rund die Hälfte von ihnen kommt direkt in die Apotheke, die andere Hälfte war zuvor in einer ärztlichen Notaufnahme. 

Wie wichtig den Deutschen der Notdienst ist, zeigt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos im Auftrag des Wort-&-Bild-Verlags aus dem Mai: Darin gaben 85 Prozent der Befragten an, dass sie den Apotheken-Notdienst für sehr wichtig halten. 86 Prozent finden es gut, dass sie auch im Notdienst eine pharmazeutische Beratung in der Apotheke erhalten können, weil beim Apotheken-Notdienst immer ein Apotheker anwesend ist, der sie im Bedarfsfall persönlich beraten kann. Das Institut befragte 1.085 Bundesbürger zwischen 16 und 76 Jahren, darunter 129 Elternteile mit Kindern unter sechs Jahren. 

Welche Apotheke hat gerade Notdienst?

Welche Apotheke wann Notdienst hat, regeln die Apothekenkammern der einzelnen Bundesländer. Sie verteilen die Notdienste entsprechend der Bevölkerungsdichte, der Siedlungsstruktur und der Apothekendichte. Dabei müssen Apotheken in Städten aufgrund ihrer per se größeren Zahl deutlich weniger Notdienste übernehmen als Apotheken auf dem Land. Gleichzeitig können die Wege auf dem Land deutlich länger sein. 

Um zu sehen, welche Apotheke in Deiner Nähe wann Notdienst hat, kannst Du einfach im Internet nachsehen. Eine Übersicht findest Du hier. Zusätzlich ist jede Apotheke verpflichtet, den Notdienstkalender gut sichtbar auszuhängen – meist findest Du ihn im Schaufenster oder am Eingang. 

Was ist die Notdienstgebühr?

Wenn Du den Apotheken-Notdienst in Anspruch nehmen möchtest, musst Du eine Notdienstgebühr bezahlen. Diese beträgt 2,50 Euro zusätzlich zum Verkaufspreis oder zur Zuzahlung und Du musst sie einmal pro Notdienst-Besuch entrichten – unabhängig von der Anzahl der Rezepte und der Anzahl der Arzneimittel, die Du bekommst. Die Notdienstgebühr dürfen die Apotheken an Werktagen nur in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr erheben. An Sonn- und Feiertagen kann die Gebühr den ganzen Tag fällig werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Kreuzt Dein Arzt auf dem Rezept „noctu“ an (lateinisch für „Nacht“), macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von Deiner Krankenkasse übernommen. 

Welche Dinge Du beim Apotheken-Notdienst bekommst

Bitte denk daran: Der Notdienst ist für Notfälle gedacht. Also nutze ihn nicht für Lappalien aus, wie etwa eine neue Zahnbürste. Die Apotheken dürfen während des Notdienstes nur Arzneimittel, Krankenpflegemittel, Desinfektionsmittel, Säuglingsnahrung, Säuglingspflege- und Hygieneartikel an Dich abgeben. Das heißt aber nicht, dass Du auch tatsächlich all diese Dinge in der jeweiligen Apotheke bekommst. Nicht jede Apotheke bietet zum Beispiel Säuglingsnahrung an.

Auch wichtig: Im Notdienst hat der Apotheker nur Zugriff auf sein Lager und kann nicht wie sonst fehlende Medikamente beim Großhandel nachbestellen. Deshalb gelten etwas andere Regeln, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig ist. In einem solchen Fall darf der Apotheker nämlich rezeptpflichtige Präparate gegeneinander austauschen. Unter Umständen muss er sogar eine Rezeptur anfertigen, wenn er kein passendes Fertigarzneimittel für Dich vorrätig hat. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Hat Dein Arzt auf dem Rezept das Feld „Aut idem“ (das ist lateinisch und bedeutet „oder das Gleiche“) durchgestrichen, darf Dir der Apotheker kein wirkstoffgleiches Ersatzpräparat geben, sondern nur das Medikament, was der Arzt verordnet hat. Wenn er dieses nicht auf Lager hat, dann musst Du eine andere Apotheke aufsuchen, die diese Arznei vorrätig hat.

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